Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ohc-immobilien.de
Wir sind bemüht, unsere Dienstleistungen im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bereitzustellen. Grundlage hierfür ist die Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit bestehen Barrieren in folgenden Bereichen:
- ältere Bilder, Präsentation, Videos und PDF-Dokumente
- einzelne Eingabemasken im Bestellprozess
- eingebettete Inhalte von Drittanbietern
Begründung für Abweichungen: Unverhältnismäßige Belastung
Die Umsetzung einzelner Barrierefreiheitsanforderungen stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 3 Abs. 2 und § 4 BFSG dar.
Dies betrifft insbesondere:
- die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung einer großen Zahl älterer Dokumente, die nur selten nachgefragt werden,
- Schnittstellen zu externen Diensten deren Barrierefreiheit wir technisch nicht vollständig beeinflussen können,
- Anpassungen, die zu einer grundlegenden Veränderung der Dienstleistung oder zu einem unverhältnismäßigen Kosten-Nutzen-Verhältnis führen würden.
Wir arbeiten daran, neue Inhalte und Anwendungen grundsätzlich barrierefrei zu gestalten und bestehende Barrieren schrittweise zu beseitigen.
Alternative Zugänge
Wir stellen auf Anfrage folgende Alternativen bereit:
- Zusendung von Informationen in einem barrierefreien Format (z. B. Word-Datei statt PDF)
- telefonische Auskunft oder Unterstützung unter 06151 360 7700
- Unterstützung per E-Mail unter jennifer.luehe@oliverheeb.de
Wir werden uns bemühen, Ihnen zeitnah eine Lösung anzubieten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort unzufrieden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
In Deutschland sind dies die Behörden, die durch die Länder nach dem BFSG bestimmt wurden.